Bildungsurlaub ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer:innen im Rahmen der Arbeitszeit. Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer:innen zum lebenslangen Lernen.
Weiterbildung ist ständig notwendig, da Wissen veraltet oder seine Gültigkeit oder Bedeutsamkeit verlieren kann, neues oder aufbauendes Wissen ist notwendig. Die digitalisierte Arbeitswelt fordert immer wieder neue technische, organisatorische oder kommunikative Kompetenzen.
Eine Anerkennung als Bildungsurlaub gibt Arbeitnehmer:innen das Recht, die Veranstaltung während der Arbeitszeit zu besuchen und sich dafür beurlauben zu lassen.
Der Mehrwert besteht darin, dass der Arbeitnehmer:in pro Jahr bis zu 5 Tage Bildungsurlaub zustehen, unter Weiterzahlung des Gehalts.
Dass heißt, es ist nicht notwendig für eine Teilnahme an der FOSSGIS-Konferenz den Erholungsurlaub zu beanspruchen, sondern die Konferenz kann als Weiterbildungsveranstaltung genutzt werden.
Es ist jeweils das Bundesland zuständig, wo sich der Arbeitsort befindet. Die genauen Regelungen zu jedem Bundesland sind in jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Nähere Erläuterungen sind auf der Website https://www.bildungsurlaub.de/ zu finden.
Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, am besten dort, wo Sie auch Ihren Antrag auf Erholungsurlaub anmelden, folgende Unterlagen ein:
Für die notwendige Anmeldebestätigung nutzen Sie entweder die Bestell-Email oder Ihre Rechnung, die Sie bei Konferenzticketbuchung erhalten. Den inhaltlichen Ablaufplan finden Sie im Programm. Anerkennungsbescheid siehe unten.
Nach dem Bildungsurlaub: Sie laden sich Ihre Teilnahmebescheingung, welche wir Ihnen in Ihrer Bestellung zur Verfügung stellen herunter und geben diese bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Für einige Länder gibt es Vordrucke für die Beantragung, z.B. Baden-Württemberg, NRW. Hierzu informieren Sie sich bitte unter https://www.bildungsurlaub.de/.
Folgende Bundesländer erkennen die FOSSGIS-Konferenz als Bildungsurlaub an. Nutzen Sie für Ihre Beantragung des Bildungsurlaubes beim Arbeitgeber den jeweils verlinkten Anerkennungsbescheid.